Wahlarztinformation

Als Wahlarzt bin ich ein niedergelassener Arzt, der in keinem Vertragsverhältnis zu den Krankenkassen steht.

Dadurch ist die direkte Verrechnung der Leistungen mit der Krankenkasse nicht möglich. Der Patient bezahlt die Honorarnote in der Ordination in Bar oder mittels Bankomatkarte. Die Honorarnote kann dann bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden, wobei ein Teil der Kosten rückerstattet wird.

Sollten Sie über eine private Versicherung (Zusatzversicherung) verfügen, werden je nach abgeschlossenem Tarif auch hier Kosten übernommen.